Die Faustregel an der Costa del Sol: Rechnen Sie 10–13 % auf den Kaufpreis hinzu, um Steuern und Gebühren abzudecken. Hier erfahren Sie genau, wohin dieses Geld fließt, sowohl beim Kauf von Wiederverkaufsimmobilien als auch bei Neubauten.
Kauf einer Wiederverkaufsimmobilie
Grunderwerbsteuer (ITP): 7 % des Preises. Andalusien hat seinen Steuersatz auf einen einheitlichen Satz von 7 % vereinheitlicht – einer der wettbewerbsfähigsten Sätze in Spanien.
Notar und Grundbuchamt: üblicherweise insgesamt 1.500 € – 3.000 €, gestaffelt nach dem Preis.
Anwaltskosten: in der Regel etwa 1 % des Preises zuzüglich MwSt.
Kauf eines Neubaus
Mehrwertsteuer (IVA): 10 % des Preises anstelle der ITP.
Stempelsteuer (AJD): 1,2 % in Andalusien.
Notar-, Register- und Anwaltskosten wie oben.
Wenn Sie eine spanische Hypothek aufnehmen
Seit 2019 zahlt die Bank die Hypotheken-Stempelsteuer und die meisten Einrichtungskosten. Ihre Kosten sind die Immobilienbewertung (ca. 300 € – 600 €) und etwaige Bearbeitungsgebühren, in der Regel bis zu 1 % des Darlehens. Mehr dazu in unserem Hypotheken-Leitfaden.
Laufende Kosten, die nach dem Kauf einzuplanen sind
IBI (jährliche Grundsteuer) – bei Wohnungen oft einige hundert Euro.
Gemeinschaftskosten – von moderat bis beträchtlich, je nach Ausstattung der Anlage.
Einkommensteuer für Nichtansässige – eine geringe jährliche fiktive Steuer, wenn Sie die Immobilie nicht vermieten; falls Sie vermieten, werden stattdessen die Mieteinahmen deklariert.
Möchten Sie die genaue Zahl für eine Immobilie wissen, die Sie gesehen haben? Nutzen Sie unseren Kaufkostenrechner oder fragen Sie uns nach einer schriftlichen Kostenaufstellung – wir erstellen für jeden Käufer eine solche vor der Gebotsabgabe.
