Verkäufer sind oft überrascht, dass die Kosten in Spanien stärker auf der Verkäuferseite liegen als in vielen nordeuropäischen Ländern. Wenn Sie die Zahlen kennen, bevor Sie Ihr Objekt inserieren, sind Ihr Preis und Ihre Erwartungen vom ersten Tag an realistisch.
Maklerprovision
An der Costa del Sol wird die Provision in der Regel vom Verkäufer gezahlt und über das lokale MLS-Netzwerk zwischen den kooperierenden Agenturen geteilt. Aus diesem Grund erscheint ein Inserat bei vielen Agenturen – und deshalb ist die Wahl eines gut vernetzten Listing-Agenten wichtiger als die Wahl vieler verschiedener Agenten.
Plusvalía municipal (IIVTNU)
Diese Gemeindesteuer wird auf die Wertsteigerung des Bodens während Ihrer Besitzzeit erhoben. Seit der Reform von 2021 können Sie zwischen einer objektiven Berechnung und einer auf Ihrem tatsächlichen Gewinn basierenden Methode wählen – und wenn Sie mit Verlust verkauft haben, schulden Sie unter Umständen gar nichts. Nutzen Sie unseren kostenlosen Plusvalía-Rechner, um beide Methoden in wenigen Minuten anhand Ihres IBI-Belegs zu schätzen.
Kapitalertragsteuer
Nicht-Residenten: pauschal 19 % auf den Gewinn für EU-/EWR-Bürger (24 % für die meisten anderen).
Residenten: progressive Sätze von 19 % bis 28 %, je nach Höhe des Gewinns.
Erwerbskosten, Notargebühren, Maklerprovisionen und dokumentierte Renovierungsarbeiten können in der Regel vom Gewinn abgezogen werden – bewahren Sie jede Rechnung auf.
Der 3 %ige Einbehalt für Nicht-Residenten
Wenn Sie nicht in Spanien steuerpflichtig sind, muss der Käufer 3 % des Verkaufspreises einbehalten und in Ihrem Namen an das Finanzamt abführen (Formular 211). Wenn Ihre tatsächliche Kapitalertragsteuerlast niedriger ist, fordern Sie die Differenz zurück – Rückerstattungen dauern in der Regel mehrere Monate, planen Sie Ihren Cashflow also entsprechend ein.
Sonstige Kosten
Rechnen Sie mit geringeren Kosten für den Energieausweis, die Löschung einer Hypothek beim Notar und im Grundbuchamt sowie das Honorar Ihres Anwalts (üblicherweise etwa 1 % des Preises). Ihre Eigentümergemeinschaft und die IBI müssen bis zum Tag des Verkaufs vollständig bezahlt sein.
Möchten Sie eine schriftliche Schätzung des Nettoerlöses für Ihre spezifische Immobilie? Fragen Sie unser Team – wir erstellen für jeden Verkäufer eine solche Schätzung, bevor das Objekt gelistet wird.
