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Neue Regelungen für Kurzzeitmieten in Spanien 2025

Im Jahr 2025 führte Spanien umfassende Reformen seiner Regelungen für Kurzzeitmieten ein, um die florierende Tourismusbranche mit den Rechten der Anwohner und der Verfügbarkeit von Wohnraum in Einklang zu bringen. Diese Änderungen betreffen Immobilieneigentümer, Vermietungsplattformen und…

Im Jahr 2025 führte Spanien umfassende Reformen seiner Regelungen für Kurzzeitmieten ein, um die florierende Tourismusbranche mit den Rechten der Anwohner und der Verfügbarkeit von Wohnraum in Einklang zu bringen. Diese Änderungen betreffen Immobilieneigentümer, Vermietungsplattformen und Eigentümergemeinschaften im ganzen Land. Wichtige Gesetzesänderungen für Kurzzeitmieten 1. Obligatorische Genehmigung der Gemeinschaft Mit Wirkung vom 3. April 2025 änderte das Organgesetz 1/2025 das Gesetz über horizontale Immobilien und verpflichtete Immobilieneigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft (Comunidad de Propietarios) nun, eine ausdrückliche Genehmigung einzuholen, bevor sie ihre Immobilien für touristische Vermietungen anbieten. Eine Dreifünftelmehrheit der Eigentümer reicht nun aus, um Beschränkungen oder Verbote für Kurzzeitmieten in ihren Gebäuden zu verhängen. Empfohlene Maßnahmen: – Einberufung einer Gemeindeversammlung: Fordern Sie die Aufnahme der Genehmigung für touristische Vermietungen in die Tagesordnung. – Einholung einer Mehrheit: Erlangen Sie eine positive Abstimmung von mindestens 60 % (drei Fünfteln) der Eigentümer. – Einhaltung einer 20-tägigen Einspruchsfrist: Nach der Versammlung besteht eine 20-tägige Einspruchsfrist, bevor die Genehmigung endgültig erteilt wird. Immobilien mit gültigen Lizenzen für touristische Vermietungen, die vor dem 3. April 2025 erworben wurden, sind von der Einholung einer zusätzlichen Gemeindegenehmigung befreit. 2. Einrichtung eines nationalen Registers für touristische Vermietungen Am 2. Januar 2025 führte Spanien ein nationales Register für touristische und saisonale Vermietungen ein, das die Registrierung aller kurzfristig vermieteten Immobilien vorschreibt. Diese Initiative zielt darauf ab, den Markt zu regulieren, nicht lizenzierte Vermietungen zu verhindern und die Steuerkonformität zu verbessern. Wichtige Aspekte: - Registrierungspflicht: Jede Immobilie, die für Kurzzeit- oder Saisonvermietungen genutzt wird, muss registriert und mit einer eindeutigen Identifikationsnummer versehen werden. - Plattform-Compliance: Vermietungsplattformen (z. B. Airbnb, Booking.com) müssen sicherstellen, dass alle gelisteten Unterkünfte eine gültige Registrierungsnummer aufweisen. - Jährliche Erneuerung: Immobilieneigentümer müssen ihre Registrierung jährlich erneuern und Berichte über ihre Vermietungsaktivitäten vorlegen. Das neue System wird ab dem 1. Juli 2025 voll funktionsfähig sein. Immobilien, die sich nicht registrieren, riskieren die Entfernung von den Vermietungsplattformen und mögliche Bußgelder. 3. Erweiterte Befugnisse für Wohnungseigentümergemeinschaften Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes geben Wohnungseigentümergemeinschaften mehr Kontrolle über die Kurzzeitvermietung in ihren Gebäuden. Eine Dreifünftelmehrheit der Eigentümer reicht nun aus, um Beschränkungen oder Verbote für touristische Vermietungen zu verhängen. Diese Änderung gibt den Bewohnern die Möglichkeit, Einfluss auf die Verfügbarkeit von Touristenunterkünften in ihrer Gemeinde zu nehmen. 4. Lokale und regionale Mietbeschränkungen Zusätzlich zu den nationalen Vorschriften führen mehrere spanische Städte lokale Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen ein: – Málaga: Dreijährige Aussetzung neuer Lizenzen für touristische Vermietungen in 43 Bezirken, in denen die Ferienvermietungen 8 % des Wohnungsangebots übersteigen. – Barcelona: Bis 2028 sollen 10.000 Ferienwohnungen abgebaut und wieder in den Langzeitmietmarkt integriert werden. – Sevilla: Einführung strenger Durchsetzungsmaßnahmen, darunter die Sperrung der Versorgung illegal betriebener Mietobjekte. 5. Jede Region kann zusätzliche Bedingungen festlegen. Daher ist es für Immobilieneigentümer unerlässlich, sich über die lokalen Anforderungen auf dem Laufenden zu halten. Neue Anforderungen an die Datenerhebung für touristische Vermietungen Ab Dezember 2024 müssen Beherbergungsbetriebe zusätzliche Gästedaten aus Sicherheits- und Steuergründen erfassen und melden. Die neuen Vorschriften erfordern die Erfassung detaillierter personenbezogener Daten, einschließlich vollständiger Namen, Adressen und Zahlungsinformationen, die den spanischen Behörden gemeldet werden müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Bereich der Kurzzeitvermietung zu erhöhen. Hinweise für Immobilieneigentümer Um die neuen Vorschriften einzuhalten und mögliche Strafen zu vermeiden, sollten Immobilieneigentümer: – Ihre Immobilie registrieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie im nationalen System registriert ist und eine eindeutige Identifikationsnummer erhält. – Genehmigung der Gemeinde einholen: Holen Sie die ausdrückliche Genehmigung Ihrer Eigentümergemeinschaft ein, bevor Sie Ihre Immobilie für touristische Vermietungen anbieten. – Informiert bleiben: Informieren Sie sich über lokale und regionale Vorschriften, die Ihre Vermietungsaktivitäten betreffen können. – Präzise Aufzeichnungen führen: Erfassen und melden Sie Gästedaten gemäß den gesetzlichen Vorschriften, um Transparenz und Compliance zu gewährleisten. Durch die proaktive Umsetzung dieser Schritte können Immobilieneigentümer die sich entwickelnde Regulierungslandschaft meistern und ihre Kurzzeitvermietungen in Spanien weiterhin legal und erfolgreich betreiben. Unsere Immobiliendienstleistungen

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